Wisseneswertes rund Beratung & Asca Anerkennung & Zahlung
Rund um Ernährungsberatung
Beratungsfrequenz
Ich empfehle zu Beginn alle 2-3 Wochen einen Beratungstermin. Später kann der Beratungsabstand auf 4-6 Wochen festgelgt werden. Sie müssen also je nach Häufikeit der Beratung mit Fr.100.- bis 200.- pro Monat rechnen.
Konditionen Beratung
Die Termine können vor Ort in der Praxis, unterwegs beim Spazieren oder online stattfinden. CHF 128.- / 60 Minuten*
* Im Verhinderungsfall bitte ich dich, den vereinbarten Termin so früh wie möglich, mindestens jedoch 24 h im Voraus zu verschieben oder zu annullieren. Kurzfristiger abgesagte oder verpasste Termine werden unabhängig von der Begründung mit CHF 120.00 in Rechnung gestellt.
Ich bin von der Zertifizierungsstelle ASCA anerkannt. Dadurch ist eine Kostenbeteiligung für die Methode Ernährungs-Psychologische Beratung über die Zusatzversicherung möglich. Die effektive Kostenübernahme richtet sich nach den Leistungen Ihrer Versicherung und ist nicht garantiert. Eine Abklärung im Vorfeld über die Vergütung ist empfohlen (pro Sitzung sowie für das gesamte Kalenderjahr). Die Begleichung der Kosten erfolgt via Twint oder über Rechnungstellung.
Angebot
Mein Angebot ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Abklärung oder Behandlung. Du nimmst dieses Angebot vollumfänglich freiwillig, selbstbestimmt und eigenverantwortliche in Anspruch und kannst die Begleitung auf deinen Wunsch hin jederzeit beenden. Ich stehe bezüglich den von dir anvertrauten Angaben unter Schweigepflicht. Ein Austausch mit Dritten erfolgt nur, wenn dies für den Prozess sinnvoll ist und du damit einverstanden sind. Dazu benötige ich eine von dir schriftlich unterzeichnete Entbindung der Schweigepflicht.
Krankenkassenanerkennung Asca seit Oktober 2011
Meine Ernährungsberatungen sind Krankenkassen anerkannt (Stiftung ASCA). Wenn Sie eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse haben, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung. Die effektive Kostenübernahme hängt jedoch von den Leistungen ihrer Versicherung ab.
Es gibt zwei Organisationen, welche Krankenkassen-Anerkennungen für medizinische und therapeutische Dienstleistungen erteilen: EMR (Erfahrungs-Medizinisches Register) und die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin).
Die Krankenkassen wiederum sind bei der einen oder der andern Organisation angeschlossen.Auf der folgenden Liste sind jene Krankenkassen aufgeführt,
die der ASCA angeschlossen sind.
Es gibt zwei Organisationen, welche Krankenkassen-Anerkennungen für medizinische und therapeutische Dienstleistungen erteilen: EMR (Erfahrungs-Medizinisches Register) und die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin).
Die Krankenkassen wiederum sind bei der einen oder der andern Organisation angeschlossen.Auf der folgenden Liste sind jene Krankenkassen aufgeführt,
die der ASCA angeschlossen sind.

Zahlungsarten
- Per Überweisung auf das Raiffeisen-Konto CH
Christina Becker
Hanfrose 16
8055 Zürich
CH56 8080 8004 3602 2456 2
IID (BC-Nr.): 80808
SWIFT-BIC: RAIFCH22
- TWINT auf +41 79 631 46 70
- Bar auf die Hand